Sozialer Arbeitsmarkt

Förderleistungen nach dem Teilhabechancengesetz

Langzeitarbeitslose Menschen brauchen eine Perspektive.
Das neue Teilhabechancengesetz der Bundesregierung will ihnen diese Perspektive geben.
Das Teilhabechancengesetz tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft und bietet jedem Arbeitgeber eine attraktive finanzielle Unterstützung, der arbeitslosen Kundinnen und Kunden in seinem Unternehmen eine Chance gibt. Ein Lohnkostenzuschuss von bis zu 100% ist möglich.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer "Sozialer Arbeitsmarkt".