Für Handwerksbetriebe ist das Firmenfahrzeug mehr als ein rollender Werkzeugkasten – es ist ein wirtschaftlicher Faktor. Neben Anschaffung und Betriebskosten entscheiden auch Steuerthemen und die private Nutzung darüber, was ökonomisch am sinnvollsten ist. Natürlich sollte jeder Fall individuell betrachtet werden.
Ein allgemeiner Vollkostenvergleich wie dieser kann jedoch helfen, die richtigen Fragen an sich und den Betrieb zu stellen und so die passende Antwort zu finden, ob der klassische Verbrenner oder das elektrische Fahrzeug besser passt.
Die Anschaffung
Rein anschaffungskostenmäßig haben Transporter mit Diesel- oder Benzinmotoren oft die Nase vorn. Doch staatliche Förderprogramme und steuerliche Sonderabschreibungen können diesen Nachteil deutlich reduzieren. So ermöglicht etwa die sogenannte „Turboabschreibung“, 75 % der Anschaffungskosten für neue, reine Elektrofahrzeuge im Jahr des Kaufs (derzeit noch bis 1. Januar 2028) steuerlich geltend zu machen. Zudem sind Elektroautos bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 für mehrere Jahre (maximal bis 31. Dezember 2035) von der Kfz-Steuer befreit.
Laufende Kosten
Wie sieht es beim „Tanken“ aus? Strom ist pro Kilometer meist günstiger als fossile Kraftstoffe, zumindest dann, wenn zuhause oder am Betriebshof geladen wird. Ein Beispiel: Ein E-Mobil mit einem typischem Verbrauch von 20 kWh fährt 100 km Strecke bei einem angenommen Strompreis von 26 Cent netto für 5,20 Euro netto sehr günstig. Zum Vergleich: Ein Verbrenner mit 7 Liter Verbrauch läge bei 1,50 Euro Super bei 10,50 € netto doppelt so hoch. Bei öffentlichen Ladesäulen kann der Vergleich für die E-Mobilität ungünstiger ausfallen. Allerdings dürfte ein Handwerkerfahrzeug aufgrund der kurzen Wege im Alltag nur selten auf fremde Ladeinfrastruktur angewiesen sein.
Wartung und Reparaturen
E-Fahrzeuge haben deutlich weniger bewegliche Teile als Verbrenner.
Das reduziert Wartungsaufwand
und Verschleiß erheblich: Motoröl oder Zündkerzen werden nicht benötigt, auch die Abgaswartung entfällt. Die Rekuperation verringert zudem den Brems-
verschleiß. Insgesamt sind niedrigere Inspektions- und Servicekosten zu
erwarten.
Bei Reparaturen ist die Situation etwas komplexer. Zwar entfallen viele typische Motorprobleme, dafür können Kosten für Batterie- oder Elektronikreparaturen anfallen. Hersteller bieten in der Regel spezielle Batterie-Garantien, die diese Risiken abfedern sollen.
Private Nutzung
Besonders interessant wird das E-Fahrzeug aus steuerlicher Sicht, wenn es auch privat genutzt wird. Während bei Verbrennern monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert wird, beträgt dieser Satz bei rein elektrischen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro aktuell nur 0,25 % – ein Vorteil, der mindestens bis Ende 2030 gelten soll.
Wenn Mitarbeitende das Betriebsfahrzeug auch für den Arbeitsweg nutzen, fällt für diese Pendelstrecke nur ein Viertel des sonst üblichen geldwerten Vorteils an.
Das Image
Schwer in Zahlen zu fassen, aber dennoch wichtig: Ein Fuhrpark, der weniger Treibhausgase produziert und für bessere Luftqualität in den Städten sorgt, wirkt positiv auf Kunden. Das kann sowohl bei privaten Auftraggebern als auch bei öffentlichen Ausschreibungen entscheidende Pluspunkte bringen.
