NRW-Initiative für fairen Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz schützt Schwangere – aber nur, wenn sie angestellt sind. Selbstständige gehen leer aus: Sie bekommen weder Mutterschaftsgeld noch Mutterschutzlohn.

Auch bei der Messe Herocon im Juni wurde über den Mutterschutz für Selbstständige diskutiert. .

Auch bei der Messe Herocon im Juni wurde über den Mutterschutz für Selbstständige diskutiert. Dabei trafen sich Lea Marie Heuer (Miss Handwerk 2024), Katja Lilu Melder (Miss Handwerk 2025 und UFH-Bundesvorsitzende), Svenja Streich (stellv. Geschäftsführerin des Bildungszentrums der KH ELW) und Joana Bleker (UFH-Landesvorsitzende).

Im Handwerk kommt erschwerend hinzu, dass viele Tätigkeiten ab Bekanntwerden der Schwangerschaft nicht mehr ausgeübt werden dürfen. Deshalb arbeiten viele Handwerkerinnen trotzdem bis kurz vor der Geburt weiter, um ihren Betrieb am Laufen zu halten Die aktuelle Bundesregierung hatte die Einführung eines Mutterschutzes für Selbstständige versprochen – bisher wurde nichts umgesetzt. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte die Finanzierungsfrage sein.

WHKT-Modell bietet Lösung
NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur macht Druck auf die Bundesregierung: „Schwangerschaft darf kein Berufs-
risiko sein. Mit der Initiative ‚FAIRsorgt – NRW-Initiative für fairen Mutterschutz‘ liegt nun ein wissenschaftlich fundierter und sofort umsetzbarer Vorschlag auf dem Tisch“, sagte
Neubaur bei der Präsentation des sogenannten WHKT-Modells. Die Ministerin hatte den Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Kurz vor der Sommerpause lag der Abschlussbericht vor.
Das WHKT-Modell setzt auf drei Bausteine: eine Basisabsicherung von mindestens 5.000 Euro, als einmalige Pauschale zu Beginn des Mutterschutzes.Ergänzend können Zuschüsse zur Einkommens- oder Betriebsabsicherung beantragt werden. Das Ganze soll unkompliziert und mit möglichst wenig Bürokratie funktionieren. „Wir begrüßen das WHKT-Modell ausdrücklich!“, sagt Johanna Röh. Die Tischlermeisterin hatte 2021 den Stein ins Rollen gebracht und mit ihrer Initiative sowie dem Verein „Mutterschutz für alle“ auch in der Politik Gehör gefunden. Zustimmung kommt auch von den UnternehmerFrauen im Handwerk (UFH): „Schwangerschaft darf kein Wettbewerbsnachteil und kein Existenzrisiko sein“, sagt Bundesvorsitzende Metallbaumeisterin Katja Lilu Melder.

Das liebe Geld
Der WHKT schlägt in seinem Abschlussbericht eine solidarische Finanzierung der Mutterschutzleistungen vor – entweder über Steuern oder eine Umlage aller Selbstständigen. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der sich seit Jahren für eine bessere soziale Absicherung schwangerer Selbstständiger einsetzt, sieht den Mutterschutz für Selbstständige als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Leistungen für Unternehmerinnen seien grundsätzlich aus Steuermitteln zu finanzieren. Eine Umlagefinanzierung oder eine Finanzierung aus Beitragsmitteln der GKV wäre nach Ansicht des ZDH keine gute Lösung, da sie zu einer Mehrbelastung der Selbstständigen beziehungsweise der GKV-Beitragszahlenden führen würde. Schließlich sind die Lohnzusatzkosten für die Betriebe in den vergangenen Jahren bereits deutlich gestiegen. Mal sehen, wie es nach der Sommerpause weitergeht. Wir verfolgen die Debatte um Leistungen, Finanzierung und Umsetzung weiter.                                               
Claudia Schneider

Ergebnis WHKT-Studie: